§ 1 Leistungsgegenstand
1.1 alex proehl – personal coaching & training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch alex proehl – personal coaching & training möglich.
§ 3 Sonstige Leistungen
3.1 alex proehl – personal coaching & training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 6.00 und 22.00 Uhr und samstags zwischen 7.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von alex proehl – personal coaching & training.
3.2 Erstgespräche und der Check up sind in aller Regel kostenfrei.
§ 4 Haftung
4.1 alex proehl – personal coaching & training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungs- gehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 alex proehl – personal coaching & training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von alex proehl – personal coaching & training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. alex proehl – personal coaching & training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von alex proehl – personal coaching & training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
4.7 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung erfolgt am Monatsende. Der Klient erhält eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingseinheiten. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 7 Tage nach Erhalt. Gerät der Klient in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe von 10,00€ erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.
5.2 Das Honorar beträgt 90,00€ exkl.19% MwSt./ Stunde. Ausnahmen sind spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten. Termine, die außerhalb der normalen Trainingszeiten vereinbart werden enthalten einen Aufschlag von 20,00€ zzgl. MwSt./Stunde. alex proehl – personal coaching & training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5.3 Die Überweisung erfolgt auf das Konto:
Alexandra Proehl
Deutsche Bank Fulda
BLZ 530 700 24
Kontonummer 0 777 474
§ 6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft alex proehl – personal coaching & training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von alex proehl – personal coaching & training.
6.5 Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von alex proehl – personal coaching & training abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Klient ist selbst für Temperatur und Wettergerechte Kleidung zuständig.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
§ 8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch alex proehl – personal coaching & training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von alex proehl – personal coaching & training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutz-gesetzes.
§ 10 Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von alex proehl – personal coaching & training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 10.2 alex proehl – personal coaching & training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Fulda vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.